Ausbildereignung: Voraussetzungen zum Ausbilderschein
- ada-lernen.de
- 16. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 3 Tagen

Wer in Deutschland Auszubildende betreuen möchte, braucht neben Erfahrung auch den sogenannten Ausbilderschein (AdA-/AEVO-Schein). Doch wer darf ihn machen – und was ist gesetzlich vorgeschrieben? In diesem Beitrag zeigen wir dir die wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen, um als Ausbilder anerkannt zu werden.
✅ Darf jeder den Ausbilderschein machen?
Ja! Grundsätzlich kann jeder an der AEVO-Prüfung teilnehmen, unabhängig von Ausbildung oder Abschluss. Aber: Um tatsächlich ausbilden zu dürfen, brauchst du mehr als nur den Schein – nämlich die persönliche und fachliche Eignung.
📜 Rechtliche Voraussetzungen im Überblick
Nr. 1 Persönliche Eignung (§ 29 BBiG)
Du darfst ausbilden, wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen, z. B.:
Personen, die keine Jugendlichen beschäftigen dürfen (z. B. wegen bestimmter Straftaten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz)
Personen, die wiederholt oder schwerwiegend gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen haben (z. B. bei Missachtung von Prüfungsfreistellungen)
Nr. 2 Fachliche Eignung (§ 30 BBiG)
Berufliche Qualifikation:
Eine Ausbildung, ein Studium oder eine vergleichbare Qualifikation im jeweiligen Beruf haben Oder:
Langjährige Berufserfahrung, die von der Kammer anerkannt wird
Pädagogische Eignung:
Nachweis durch die AEVO-Prüfung. Hier zeigst du, dass du Ausbildungsinhalte selbstständig planen, durchführen und bewerten kannst.
📌 Fazit
Den Ausbilderschein kann jeder machen – ausbilden darfst du aber nur, wenn du persönlich und fachlich geeignet bist. Mit dem richtigen Kurs bist du optimal vorbereitet auf deinen nächsten Karriereschritt als Ausbilder!
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